by Redaktion | 19. Juli 2015 15:12
Anschläge im Urlaubsland? Naturkatastrophen im Feriengebiet? Reiseveranstalter, die sich nicht an Verträge und Abmachungen halten? Die geplante Traumreise[1] kann aus vielen Gründen zum Albtraum werden. Aber was kann der Verbraucher in solchen Fällen machen? Die Verbraucherzentrale NRW erklärt in ihrem neuen Ratgeber „Richtig reklamieren – das Handbuch mit 134 Musterbriefen“[2], welche Rechte Reisende in Deutschland haben.
Den Reisevertrag kann der Verbraucher kündigen, wenn Terroranschläge, Gewalt oder Naturkatastrophen den Urlaub erheblich beinträchtigen. Das gleiche gilt auch, wenn der Reiseveranstalter gebuchte Leistungen später ändert oder nachträglich den Preis massiv erhöht. Der Rücktritt von der Reise ist in diesen Fällen möglich. Der Verbraucher kann den Reisevertrag kündigen und eine Ersatzreise einfordern. Der Ratgeber „Richtig reklamieren – das Handbuch mit 134 Musterbriefen“ zeigt, worauf dabei zu achten ist.
Rechte bei Pauschalreisen
Das Buch „Richtig reklamieren – das Handbuch mit 134 Musterbriefen“ beschäftigt sich auch mit Pauschalreisen. Es erklärt, auf welche Rechte Urlauber gegenüber ihrem Reiseveranstalter pochen können und wie eine reibungslose Abwicklung gelingt. Der Ratgeber geht darauf ein, welche Mängel Reisende nicht hinnehmen müssen, welche Ansprüche auf Abhilfe sie haben und wann eine Reisepreisminderung oder eine Kündigung möglich ist. Es gibt Informationen zu Reklamationsrechten bei Kauf- und Mietverträgen sowie gegenüber Handwerkern, Versicherungen, Banken und Kommunikationsunternehmen.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW[4] erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. (red)
Online-Shop: www.vz-ratgeber.de[6], Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de[7], Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.
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