by Redaktion | 19. Juni 2015 8:25
Viele Familien starten in den kommenden Wochen in den Sommerurlaub. Auch zahlreiche Taucher haben ihre Trips in die Sonne schon geplant. Allerdings sollte die Reise nicht ohne eine entsprechende Versicherung angetreten werden. Während viele Taucher ohnehin eine dauerhafte Tauchversicherung – etwa bei DAN oder Aquamed – abgeschlossen haben, stellt sich für ihre mitreisenden Familienmitglieder die Frage, wie sie sich gegen Risiken absichern können. Die Verbraucherzentrale gibt vor dem Beginn der Ferienzeit Ratschläge, welch Policen ins Reisegepäck gehören.
Schutz im Krankheitsfall
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist für den Krankheitsfall der wichtigste Schutz für einen Trip in ferne Lande. Dabei sollten Urlauber einen günstigen Jahresvertrag abschließen, der für mehrere Reisen im Jahr Gültigkeit besitzt. Der Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für spontane Ausflüge, etwa einen Kurztrip ins Ausland.
Die Verbraucherzentrale rät dringend zu einem Blick auf das Kleingedruckte. Denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die meisten Jahres-Policen am Markt einen Schutz von höchstens 42 bis 70 Tagen pro Trip. Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, riskiert im Krankheitsfall so hohe Kosten, auf denen er sitzen bleibt. Hier ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung für eine lange Einzelreise ratsam.
Versicherung für Reiserücktritt
Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich laut Verbraucherzentrale, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass gleichzeitig auch die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.
Verzichtbar ist hingegen in der Regel eine Reisegepäckversicherung. Diese bietet nach Angaben der Verbraucherzentrale für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Denn der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig aufpassen, als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer und Co. acht gegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger reguliert. Wenn überhaupt, wird nur ein Teil des Schadens erstattet.
Geschützt durch die Hausratsversicherung
Viele Gegenstände im Gepäck sind auch über eine Hausratsversicherung geschützt. Bei der Police gibt dabei in der Regel eine Obergrenze der möglichen Erstattung von maximal 10.000 Euro, beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass Sachen bei einem Einbruch entwendet oder durch Sturm beschädigt wurden, die sich in einem Gebäude befanden. Die Verbraucherzentrale sieht noch ein weiteres Plus: Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt. (ddh)
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